Der Hohe Rat der Freiwilligen ist bestrebt, seine Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die Zugänglichkeit von Behörden-Websites und mobilen Anwendungen zugänglich zu machen.
Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für:
Diese Website entspricht vollständig den Zugänglichkeitsanforderungen, wie sie in den Richtlinien für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten 2.1 Stufe AA beschrieben sind.
Diese Zugänglichkeitserklärung wurde am 15.09.2020 erstellt.
Die Zugänglichkeitserklärung wurde zuletzt am 15.09.2020 überarbeitet.
FÖD Soziale Sicherheit
Kommunikationsdienst
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1000 Brüssel
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